Unsere AGB. Klarheit ist uns wichtig.
Das Wichtigste zuerst. Danke für die Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen. Wir sind in der Regel sehr gut gebucht, weil uns eine vertrauensvolle, faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung immer sehr wichtig ist. Vor allem alle Beteiligten halten sich an gemeinsame Abmachungen. Folgende Punkte liegen uns sehr am Herzen:
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der grossmann & partner GmbH (nachfolgend „g&p“) und ihren Kunden bzw. den Konsumenten (natürliche oder juristische Personen), welche die von g&p angebotenen Leistungen gemäss nachfolgender Ziffer 3 der AGB in Anspruch nehmen. Von den AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von g&p schriftlich bestätigt worden sind. Die AGB werden mit jedem abgeschlossenen Vertrag als integrierter Vertragsbestandteil anerkannt.
2. Vertragspartner
Das Vertragsverhältnis kommt mit grossmann & partner gmbh Mülimatt 2, CH-8911 Rifferswil, Schweiz, Tel: +41 79 631 23 07, E-Mail: info@grossmann-partner.ch zustande.
3. Angebotene Leistungen
g&p bietet Vorträge, offene Seminare, In-House Trainings, Coachings, Beratungen, Hybrid-Seminare und Online-Kurse sowie Online-Coachings an. Das genaue und aktuelle Leistungsangebot ist auf der Internetseite www.grossmann-partner.ch auffindbar.
4. Anmeldung, Vertragsabschluss für offene Seminare
Anmeldungen für offene Seminare müssen mittels einer von g&p zur Verfügung gestellten Anmeldebestätigung (inkl. hilfreicher Tipps für Reiseplanung und Hotelbuchungen) schriftlich erfolgen, sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der aufgeführten Teilnahmegebühren, unter dem Vorbehalt, dass die Anmeldung von g&p nicht abgelehnt wird (bspw. infolge einer Überbuchung), was dem Kunden unverzüglich mitzuteilen wäre.
5. Durchführung angebotener Leistungen
Wir verpflichten uns zur vertragsgerechten Durchführung der Veranstaltung. Der konkrete Leistungsumfang wird in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung angegeben. Diese ist abrufbar unter www.grossmann-partner.ch oder wird individuell schriftlich vertraglich vereinbart.
6. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen (natürlich oder juristisch), die bei Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr vollständig beglichen haben.
7. Zahlungsmodalitäten für offene Seminare
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr. Sofern die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht bereits bei der Online-Registrierung bezahlt wurde, erfolgt die Rechnungsstellung zeitnah nach Ihrer Buchung bzw. Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. ist nach Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
8. Stornoregelungen für offene Seminare
I. Sie können Ihre Buchung jederzeit stornieren. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 6 Wochen vor dem Seminarbeginn möglich. Erfolgt eine Stornierung in weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn, fallen vorbehaltlich nachfolgender Regelungen Stornogebühren in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr an.
II. Erfolgt eine Stornierung in weniger als 3 Wochen vor Seminarbeginn, fällt die komplette vereinbarte Teilnahmegebühr vorbehaltlich nachfolgender Regelungen in vollem Umfang an. Dasselbe gilt, wenn Sie trotz Buchung nicht zum Seminar erscheinen.
III. Bei einer Stornierung haben Sie zwei Möglichkeiten:
a. Sie können einen Ersatzteilnehmer schicken. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten
b. Wir suchen einen Ersatzteilnehmer unter Einsatz von - nach Treu und Glauben - angemessenen Mitteln, in dem wir z.B. eine mögliche Warteliste abtelefonieren.
(1) gelingt uns einen Ersatzteilnehmer zu finden, können Sie sich je nach Verfügbarkeit einen Ersatztermin aussuchen. Wir berechnen Ihnen für den entstandenen Aufwand eine Pauschale in Höhe von 200 CHF (zzgl. MwSt.)
(2) gelingt es uns nicht einen Ersatzteilnehmer zu finden, verfällt der Seminarplatz. Sie tragen die Stornogebühren wie voranstehend geregelt.
IV. Es steht Ihnen frei, darzulegen, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung durch die Stornierung nicht entstanden ist bzw. entsteht oder wesentlich niedriger ausfällt als die einschlägige Pauschale. Gelingt der Nachweis einer wesentlichen Abweichung vom Pauschalbetrag, schulden Sie nur Ersatz des tatsächlichen eingetretenen Schadens.
V. Eine erfolgte Stornierung kann nicht widerrufen werden.
9. Änderungsvorbehalt
I. g&p ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändert.
II. g&p ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
10. Sonstige Beratungsleistungen (In-house Trainings, Key Notes, Beratungen, Coachings)
I. Der Umfang der von g&p durchzuführenden Tätigkeiten wird in einem Angebot in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform von g&p festgelegt.
II. Der Kunde hat g&p, ohne besondere Aufforderung, rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen.
III. Die Höhe der Vergütung für unsere sonstigen Beratungsleistungen (Zeithonorar/Tagessätze oder Festpreis) richtet sich nach der mit g&p getroffenen Vereinbarung. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der Mehrwertsteuer (im gesetzlichen Umfang) sowie der vereinbarten Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
IV. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Vergütung und Aufwendungen werden jeweils innert 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
V. Werden von uns gestellte Rechnungen nicht vollständig vom Kunden bezahlt, sind wir berechtigt, weitere Tätigkeiten für den Kunden so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, gegebenenfalls nach vorangegangenen schriftlichen Mahnungen, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall können wir dem Kunden entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte bzw. prognostizierte Festvergütung in Rechnung stellen.
VI. Vereinbarte Key Notes, Beratungen oder Coaching Termine können bis max. 7 Tage vor Beginn kostenlos abgesagt werden, In-house Trainings können bis max. 6 Wochen vor Beginn kostenlos abgesagt werden, danach verrechnet g&p den geplanten Einsatz zu 100%.
VII. Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Geschäftsreise zur Leistungserbringung unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten.
VIII. Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flugkosten (minimum Business Class), Bahnkosten (1. Klasse), Mietwagen- / Taxikosten, Übernachtungen (minimum 4-Sterne Hotels) und sonstige Spesen werden nach Beleg berechnet. Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden mit CHF 0,70 je gefahrenem Kilometer zum Zielort der Leistungserbringung und zurück berechnet.
10a. Online-Kurse
I. Online-Kurse sowie digitale Lern- und Arbeitsmaterialien, die von g&p bereitgestellt werden, dienen ausschliesslich Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine finanzielle, rechtliche, medizinische, psychologische oder therapeutische Beratung dar und ersetzen keine professionelle Fachberatung.
II. g&p übernimmt keinerlei Garantie für bestimmte Ergebnisse, Erfolge oder konkrete Resultate aus der Teilnahme an Online-Kursen. Allfällige Beispiele, Fallstudien oder Testimonials dienen ausschliesslich der Illustration. Individuelle Ergebnisse hängen von verschiedenen Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs von g&p liegen.
III. Die Teilnahme an Online-Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden. Die Kundin bzw. der Kunde anerkennt, dass sie bzw. er allein für die eigenen Entscheidungen, Handlungen und daraus resultierenden Ergebnisse verantwortlich ist, die aus der Nutzung der Kursinhalte entstehen.
IV. Ergänzende Hinweise, Haftungsausschlüsse, Nutzungsbedingungen und Hinweise, die innerhalb der Online-Kursmaterialien selbst enthalten sind, bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
11. Absage durch uns
I. g&p behält sich vor, offene Seminare bis spätestens sieben Wochentage vor dem geplanten Termin wegen nicht erreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten), abzusagen.
II. Kann ein Seminar, Veranstaltung oder sonstige Beratungsleistung infolge höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung, Pandemie, Epidemie, COVID-19 etc. nicht oder aufgrund von Auflagen nur im verringerten Umfang durchgeführt werden, sind wir nicht verpflichtet, die Veranstaltung oder Beratungsleistung durchzuführen.
III. Im Fall einer Absage informieren wir die Kunden unverzüglich. Wir bieten ein vergleichbares Angebot an. Bereits gezahlte Gebühren werden von uns auf Wunsch zurückerstattet oder anstelle der Rückerstattung wird die bereits geleistete Gebühr auf ein Ersatzangebot angerechnet.
IV. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie, dies schliesst insbesondere Buchungen von Hotels (Übernachtungen und Meetingräume), Flügen, Mietwagen, Bahnreisen oder Catering durch den Kunden ein.
12. Umbuchung einer Veranstaltung durch den Kunden
I. Eine Terminumbuchung ist grundsätzlich bei In-house Trainings, Key Notes, Beratungen und Coachings und nur unter Einwilligung von g&p möglich. Online-Programme können nicht umgebucht werden. Eine Umbuchung kann beispielsweise verweigert werden, wenn es zu kurzfristig ist oder keine Alternativtermine verfügbar.
II. Eine Mitteilung über den Umbuchungswunsch Seitens des Kunden muss schriftlich spätestens bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen.
III. Im Falle einer Umbuchungseinwilligung teilen wir dem Kunden mindestens einen Alternativtermin für eine spätere Durchführung mit. Sollte binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Alternativtermine keine Terminfixierung seitens des Kunden erfolgen, sind wir berechtigt, die vollständigen vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass keiner der angebotenen Möglichkeiten für den Kunden realisierbar ist.
13. Geschäftsgeheimnisse, Veröffentlichungen
I. g&p und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners (nachfolgend „vertrauliche Information“) auf unbestimmte Zeit vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Sofern sich g&p Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, muss g&p diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
II. g&p darf die vertraulichen Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Kunden nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden möglich ist.
III. g&p darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zur eigenen Vermarktung und nur zu diesem Zweck auch Marke und Firma des Kunden in Rücksprache verwenden. Davon ausgeschlossen sind Inhalte der Zusammenarbeit und dabei erstellte Arbeitsergebnisse.
14. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrecht
I. g&p behält sich bei allen Lieferungen von Materialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
II. Erstellt g&p für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Schulungsunterlagen, Präsentationen), so wird dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden – stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zweck des Vertrages eindeutig etwas anderes ergibt.
III. Die im Rahmen von Trainings ausgehändigten oder zugesandten Trainingsunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von g&p und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.
IV. Die zur Leistungserbringung von g&p zur Verfügung gestellten Methoden und Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und sonstige Materialien verbleiben ohne jede Einschränkung im Eigentum und zum alleinigen Nutzungsrecht von g&p.
V. Für die während eines Workshops oder in Kursen individuell erarbeiteten Arbeitsergebnisse erhält der Kunde das Recht, sie auf sämtliche bekannte und noch unbekannte Arten zu verwerten.
VI. Der Kunde ist nicht berechtigt Fotos, Ton- und Videoaufnahmen zu fertigen.
15. Datenschutz
Wir verarbeiten die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Abwicklung von Aufträgen, insbesondere zur Erfüllung vertraglicher Pflichten, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.grossmann-partner.ch/datenschutz/
16. Haftung
i. g&p haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung. Im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf nach der Art der Leistung vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Schäden. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von g&p.
ii. Die Trainings werden durch g&p und deren Referenten nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Ebenso haften wir nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.
iii. g&p haftet nicht für Verluste oder Beschädigung von Gegenständen während Trainings, z.B. Wände in Meetingräumen. Wir haften nicht für Schäden auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte.
iv. Wir übernehmen weiterhin keine Haftung für Schäden und Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung möglicher fehlerhafter und/oder unvollständiger Inhalte der Vorträge und/oder Seminarunterlagen entstehen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
i. Anwendbares Recht: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, einschließlich der Fragen zur Wirksamkeit, Auslegung und Durchsetzung der Vereinbarung, gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
ii. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist Zürich, Schweiz.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die ungültige, unwirksame oder unmögliche Bestimmung durch eine zulässige, wirksame und mögliche Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, kontaktieren Sie uns doch gerne, wir sind für Sie da.
Stand 01.03.2025